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LG Duisburg, 11.08.2006 - 13 T 81/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Besichtigungsrecht per einstweiliger Verfügung
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 08.05.2006 - 2 C 2064/06
- AG Duisburg, 08.05.2006 - 2 G 2064/06
- LG Duisburg, 11.08.2006 - 13 T 81/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 85
- NZM 2006, 897
Wird zitiert von ... (2)
- AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21
Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen
Zwar begehrte der Verfügungskläger hier insofern eine sogenannte Leistungsverfügung, so dass infolgedessen an der Annahme eines Verfügungsgrundes hier strenge Anforderungen zu stellen waren ( LG Duisburg , Beschluss vom 11.08.2006, Az.: 13 T 81/06, u.a. in: NJW-RR 2007, Seiten 85 f. ). - OLG Köln, 12.11.2020 - 15 U 112/20
Identifizierende Berichterstattung über sog. "Miethaie" zulässig?
Angesichts der im Wohnraummietrecht ganze Bibliotheken füllenden Frage der Grenzen eines Betretungsrechts des Vermieters für die (immerhin in seinem Eigentum stehende) Wohnung (…siehe nur etwa Blank/Börstinghaus , MietR, 6. Aufl. 2020, § 535 Rn. 339 - 344a; Willems , NZM 2015, 353 ff.) und der erheblichen Schwierigkeiten bei der zeitnahen Durchsetzung etwaiger Betretungsrechte (beispielhaft LG Duisburg v. 11.08.2006 - 13 T 81/06, NZM 2006, 897) ist es auch aus Sicht des Senats nicht fernliegend, dass die Verfügungsklägerinnen sich nicht für eine streitige Durchsetzung entschieden und nur auf das Durchsetzen einer Eigenbedarfskündigung fokussiert haben.